Batterie- und Verpackungsverordnung
Batterie- und Verpackungsverordnung
Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an unser Versandlager (Klus Profile GmbH, Amalienstrasse 3, 02763 Zittau, Deutschland) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Verpackungsverordnung:
Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG
"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweittätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4220012) angeschlossen. Weitere Informationen findenSie auf der Website der Landbell AG." |